Unter der rechtlichen Betreuung versteht man in Deutschland die rechtliche Vertretung von erwachsenen Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten gar nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln können. Dies kann nach einem Unfall, bei einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung der Fall sein.
Als ehrenamtliche Betreuer*innen können Angehörige, Freunde, Bekannte oder fremde Menschen eingesetzt werden. Sie vertreten die Betroffenen in ausgewählten Lebensbereichen, zum Beispiel der Gesundheits- und Vermögenssorge oder im Umgang mit Behörden.
Die vierteilige Fortbildungsreihe richtet sich an ehrenamtliche Betreuer*innen, die erst kürzlich das Einführungsgespräch bei Behörde und Verein in Kiel hatten, bereits die erste Betreuung übernommen haben oder noch auf ihre Bestellung warten. Modul II und II stehen jedoch allen Interessierten, zum Beispiel Angehörigen, offen.
Die Fortbildung informiert über die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingen, denen das Ehrenamt unterliegt, stellt Unterstützungsmöglichkeiten vor und thematisiert auch den zwischenmenschlichen Umgang von Betreuer*innen und Betreuten.
In diesem 2. Block steht die Zusammenarbeit mit dem Gericht im Bereich der Vermögenssorge (Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung, Berichte und Genehmigungen) im Fokus. Als Referent*in steht ein/e Rechtspfleger/in des Amtsgerichts Kiel zur Verfügung.
Nach Abschluss der Kursreihe oder Besuch eines einzelnen Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
In Zusammenarbeit mit "Betreuungsverein in Kiel e.V."
Die Fortbildung findet in den Räumen des LVKM SH e.V. (Landesverband für körper- und mehrfach behinderte Menschen) statt.
Unterrichtsart: | Präsenzunterricht |
Sonstiges Merkmal: | Kurskategorie Andere |
Termin | Dauer | Art | Preis | Ort/Bemerkungen |
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23.07.25 17:30 - 20:30 Uhr |
1 Tag (4 Std.) |
◒ Abends P Präsenzunterricht Mi. max. 14 Teiln. |
kostenlos | Boninstr. 3 24114 Kiel Termine: 1 |